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				<title>Traditionsrezess</title>
				<title xml:lang="deu">Traditionsrezess</title>
				<title xml:lang="hsb">Tradiciski reces</title>
				<title xml:lang="dsb">Tradiciski reces</title>
				<title xml:lang="eng">Transfer clause</title>
				<author>
					<persName key="ed_yhg_ftv_vhb">Blaschke, Karlheinz (1927-)</persName>
				</author>
			</titleStmt>
			<publicationStmt>
				<authority>Serbski institut, Budyšin</authority>
			</publicationStmt>
			<sourceDesc>
				<bibl>Sorbisches Kulturlexikon / hrsg. von Franz Schön und Dietrich Scholze unter Mitarb. von Susanne Hose; Maria Mirtschin und Anja Pohontsch. - Bautzen: Domowina-Verlag, 2014. - 579 s.: il.</bibl>
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			<abstract xml:lang="deu">
				<p>Zusatzvertrag zum Prager Frieden von 1635, mitten im Dreißigjährigen Krieg, der
					die Lehnsübergabe der Markgraftümer Ober- und Niederlausitz an den sächsischen
					Kurfürsten regelte.</p>
			</abstract>
			<abstract xml:lang="hsb">
				<p>Přidatne zrěčenje k Praskemu měrej z lěta 1635, wosrjedź Třicećilětneje wójny,
					kotrež rjadowaše přepodaće lenstwa Markhrabinstwow Hornjeje a Delnjeje Łužicy na
					sakskeho kurwjercha.</p>
			</abstract>
			<abstract xml:lang="dsb">
				<p>Pśidatne dogrono k Praskemu měroju wót 1635, srjejź Tśiźasćalětneje wójny,
					kótarež jo rědowało pśepódaśe lena Markgrobinstwowu Dolna a Górna Łužyca
					sakskemu kurwjerchoju.</p>
			</abstract>
			<abstract xml:lang="eng">
				<p>Supplementary treaty to the Prague Peace Treaty of 1635, at the mid-point of the
					Thirty Years War, which governed the surrender of the margraviates Upper Lusatia
					and Lower Lusatia to the Saxon Electors.</p>
			</abstract>
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				<keywords>
					<term key="Gesetz">Gesetz</term>
					<term key="Glaube">Glaube</term>
					<term key="Territorium">Territorium</term>
					<term key="Religion">Religion</term>
					<term key="Landesgeschichte">Landesgeschichte</term>
					<term key="Geschichte 1618–1648">Geschichte 1618–1648</term>
					<term key="Dreißigjähriger Krieg">Dreißigjähriger Krieg</term>
					<term key="Böhmen">Böhmen</term>
					<term key="Sachsen">Sachsen</term>
					<term key="Oberlausitz">Oberlausitz</term>
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				<p>Zusatzvertrag zum <rs type="term" key="Prag">Prager</rs> Frieden von 1635, mitten
					im <rs type="term" key="Dreißigjähriger Krieg">Dreißigjährigen Krieg</rs>, der
					die Lehnsübergabe der Markgraftümer <rs type="term" key="Oberlausitz">Ober</rs>-
					und <rs type="term" key="Niederlausitz">Niederlausitz</rs> an den sächsischen
					Kurfürsten regelte. Im Latein der Verwaltungsjuristen des 17. Jh. wurde die
					Übergabe („traditio“) von Grund und Boden als „Tradition“, ein in
					rechtsverbindlicher Form vollzogener Vertrag als „Rezess“ bezeichnet.</p>
				<p>Der Vorgang hatte seinen Ursprung in der Hilfe, die der sächsische <persName
						key="ed_lgb_12c_d3b">Kurfürst Johann Georg I.</persName> dem König von
					Böhmen und deutschen <persName key="ed_isr_hrc_r3b">Kaiser Ferdinand
						II.</persName> bei der Niederwerfung des „böhmischen Aufstands“ von 1618 bis
					1622 leistete. Eine Gruppe des böhmischen Adels hatte sich gegen die Absicht des
					habsburgischen Erzherzogs aufgelehnt, nach seiner Wahl zum Kaiser im Sommer 1619
					die böhmische Krone zu erlangen; die ständischen Vertreter der Ober- und
					Niederlausitz pflichteten dem bei und schlossen sich der Confoederatio Bohemica
					an. Der sächsische Kurfürst wahrte die traditionelle Treue zum Hause Habsburg,
					indem er im September 1620 mit einem Heer in die Oberlausitz vordrang und im
					Auftrag des Kaisers das Land unter dessen Botmäßigkeit zurückführte. Unter
					militärischem Druck erkannten die oberlausitzischen Stände im „Dresdner Akkord“
					vom 3.3.1621 Ferdinand II. als ihren Landesherrn an, wobei ihnen freie
					Religionsausübung zugesichert wurde. Damit wurde die in Böhmen durchgeführte
					Rekatholisierung verhindert. Der Kurfürst als kaiserlicher Beauftragter nahm die
					vorläufige Huldigung der Stände gegenüber dem König an.</p>
				<p>Nach Abschluss der Kampfhandlungen berechnete der Kurfürst dem Kaiser die
					Aufwendungen, die dieser in seiner angespannten finanziellen Lage nicht
					begleichen konnte. Für diesen Fall war bis zur künftigen Erstattung der Summe
					bereits am 6.7.1620 eine Pfandverschreibung auf beide Lausitzer Markgraftümer
					zugunsten des sächsischen Regenten erfolgt. Als im Fortgang der Kriegsereignisse
					eine Rückzahlung nicht möglich war, wurde am 13./23.6.1623 in <rs type="term"
						key="Bautzen">Bautzen</rs> ein „Immissionsrezess“ zwischen beiden
					Verhandlungspartnern geschlossen, mit dem die rechtsgültige Einsetzung des
					Kurfürsten in den Besitz der beiden Lausitzen vollzogen wurde. Der Rezess bezog
					sich ausdrücklich auf die Pfandverschreibung von 1620 und legte fest, Ober- und
					Niederlausitz sollten „pfandsweise realiter und wirklich tradiert, übergeben und
					eingeräumt“ werden und bis zur völligen Erstattung der Pfandsumme im Besitz des
					Kurfürsten bleiben.</p>
				<p>Dabei sicherte der Kurfürst zu, die Geistlichkeit des Landes mit ihren
					Privilegien zu schützen, abhanden gekommene Besitzstücke oder Rechte zu
					erstatten, in Religionssachen keine Neuerungen vorzunehmen und die Stände bei
					ihren Freiheiten und Rechten zu belassen. Da eine Ablösung nie erfolgte, stellte
					der Immissionsrezess von 1623 den abschließenden Akt im Übergang der <rs
						type="term" key="Lausitz">Lausitzen</rs> vom Königreich Böhmen an das
					Kurfürstentum Sachsen dar. Formal wurden beide Markgraftümer als erbliches Lehen
					an den Kurfürsten persönlich übergeben, der ebenso wie seine Nachfolger streng
					darauf achtete, dass die Zusicherungen eingehalten und die Lausitzen als
					selbstständige Territorien mit jeweils eigener ständischer Regierung lediglich
					in Personalunion mit Kursachsen verbunden wurden.</p>
				<p>Dies war in der Oberlausitz für die katholische Minderheit wichtig, die ihre
					Kirchen und <rs type="term" key="Kloster">Klöster</rs> behielt. Als am
					20./30.5.1635 im <placeName key="ed_cfv_ys3_vhb">Prager</placeName> Frieden die
					Bestimmungen von 1623 erneut Bestätigung fanden, garantierte der Kurfürst den
					Schutz der katholischen Geistlichen und Stände, namentlich des <rs type="term"
						key="Domstift">Domstifts</rs> zu <placeName key="ed_xwx_lgh_vhb"
						>Bautzen</placeName>, der Klöster St. Marienstern (<placeName
						key="ed_b4b_zr3_vhb">Panschwitz-Kuckau</placeName>), St. Marienthal
						(<placeName key="ed_izy_sr3_vhb">Ostritz</placeName>) und <placeName
						key="ed_oy3_tg3_vhb">Lauban</placeName> sowie der Abtei <placeName
						key="ed_gvd_vq3_vhb">Neuzelle</placeName> in der Niederlausitz. Zu deren
					Besitzungen zählte hauptsächlich sorbisches <rs type="term"
						key="Siedlungsgebiet">Siedlungsgebiet</rs>. Er verpflichtete sich, die
					Klöster und Stifter nicht aussterben zu lassen und bei Todesfällen wieder
					Katholiken einzusetzen. Am 24.4.1636 kam in Görlitz die „völlige Tradition“ der
					beiden Lausitzer Markgraftümer in einem abschließenden Rechtsakt zustande.</p>
				<p>Der Traditionsrezess erwies sich als eine Art Grundgesetz für die folgenden 200
					Jahre Lausitzer Geschichte. Indem er die böhmische Oberlehnsherrlichkeit über
					die beiden Markgraftümer feststellte, bestand ein starker Rückhalt für die
					Bewahrung der mittelalterlichen Landesverfassung, die in Sachsen mit Rücksicht
					auf die Stellung des Kaisers und des Hauses Österreich bis Mitte des 19. Jh.
					respektiert wurde. Das Lehnswesen war im 18. Jh. gegenüber dem neuzeitlichen
					Staatsrecht längst geschwächt und lebte nur noch in erstarrten Formen weiter. In
					der Oberlausitz galt die mittelalterliche Landesverfassung weiter. Auf dieser
					Basis konnte die alte Ordnung bewahrt und die „Verstaatlichung“ des Landes nach
					sächsischem Vorbild verhindert werden. Die feudale Dezentralisierung blieb zum
					Nutzen des sorbischen Volkes und der katholischen Kirche bestehen, in der
					Niederlausitz und der preußischen Oberlausitz bis 1815, in der sächsischen
					Oberlausitz bis 1831.</p>
				<p>Lit.: H. Knothe: Der Anteil der Oberlausitz an den Anfängen des 30jährigen
					Krieges 1618–1623. Dresden 1880; H. Knothe: Die Oberlausitz während der Jahre
					1623 bis 1631, von der Pfandübergabe an Kursachsen bis zum Beginn des Krieges
					mit dem Kaiser, in: Neues Lausitzisches Magazin 65 (1889); F. Müller: Kursachsen
					und der Böhmische Aufstand 1618–1622, Münster 1997.</p>
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